Zum Hauptinhalt springen

Transparente Vergütung – klare Absprachen!

Beim kostenfreien Erstkontakt schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen. Ich werde das mit Ihnen besprechen und dann den weiteren möglichen Weg besprechen.

Dann erst erfolgt die kostenauslösende Beratung. Die Kosten für die Erstberatung sind gesetzlich auf maximal 226,10 EUR* inkl. Umsatzsteuer zzgl. Auslagen festgelegt. Eine Beratung kann im Anschluss der Kontaktaufnahme auch schon telefonisch erfolgen.

Erstkontakt

0,- €

Anliegen und den weiteren möglichen Weg besprechen. Eine kostenpflichtige Beratung kann auch schon im Anschluss der Kontaktaufnahme telefonisch erfolgen.

Erstberatung

190,- € *

* Erstberatung gemäß § 34 RVG
max. 190,- € netto ohne Steuern.

Weitere Kosten

RVG / auf Anfrage

Die Kosten für den weiteren Verlauf ergeben sich individuell und werden vorab kommuniziert.

Details

Die Kosten eines Rechtsanwaltes und für das gerichtliche Verfahren richten sich grds. nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Mit einer Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG schaffen wir von Anfang an Kostentransparenz. Sie bestimmen gemeinsam mit uns, wie Ihr Anwaltshonorar geregelt wird – verständlich, fair und individuell.
So behalten Sie stets den Überblick und erleben keine Überraschungen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten!

Details

Die Kosten eines Rechtsanwaltes und für das gerichtliche Verfahren richten sich grds. nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Mit einer Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG schaffen wir von Anfang an Kostentransparenz. Sie bestimmen gemeinsam mit uns, wie Ihr Anwaltshonorar geregelt wird – verständlich, fair und individuell.
So behalten Sie stets den Überblick und erleben keine Überraschungen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten!

Details

Die Kosten eines Rechtsanwaltes und für das gerichtliche Verfahren richten sich grds. nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Mit einer Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG schaffen wir von Anfang an Kostentransparenz. Sie bestimmen gemeinsam mit uns, wie Ihr Anwaltshonorar geregelt wird – verständlich, fair und individuell.
So behalten Sie stets den Überblick und erleben keine Überraschungen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten!

Maßgeblich ist das RVG


Brauchen Sie einen Denker
oder einen Kämpfer?

Oder beides?

Ob klare Strategie oder entschlossenes Handeln – ich stehe an Ihrer Seite. Mit juristischem Verstand, Empathie und Erfahrung helfe ich Ihnen, den richtigen Weg zu finden.

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, was Ihr Anliegen braucht: einen Denker, einen Kämpfer – oder beides.

Ich freue mich auf das Gespräch mit Ihnen.

Fachliches Fundament und Kompetenzen:

  • Rechtsanwalt und anwaltliche Gütestelle (Schleswig-Holstein)
  • Mediator (Mediator BM®)
  • Systemischer Berater
  • Master Degree - LL.M. (Energie-, Umwelt und Planungsrecht)
  • Kaufmännische Grundausbildung